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18.03.2021

Recht & Verbraucher

Handwerker im Außendienst: Das sollten Sie als Chef beachten

Mask Construction site

Während immer mehr Beschäftigte von Zuhause aus arbeiten dürfen, müssen Handwerksbetriebe wichtige Aufträge wie Reparaturen weiterhin vor Ort ausführen. Was ist, wenn meine Mitarbeitenden nicht im Kundendienst arbeiten möchten? Kann ich sie dazu verpflichten oder gilt hier sogar die neue „Homeoffice-Pflicht“? Und was kann ich tun, um sie ausreichend zu schützen? Der wilo.de/blog klärt's auf.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 19. Januar 2021 eine Verordnung erlassen, welche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu verpflichtet, überall dort Homeoffice zu ermöglichen, wo es umsetzbar ist. Handwerksbetriebe, deren Geschäftsmodell auf Kundenbesuchen beruht, sind von der „Homeoffice-Pflicht“ ausgeschlossen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in diesem Berufszweig also keinen Anspruch auf Homeoffice und müssen bei Bedarf auch außerbetriebliche Tätigkeiten ausüben. Doch es gibt Ausnahmen: Laut Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben dürfen schwangere Frauen aktuell nicht im Außendienst arbeiten. Diese Arbeitsschutzverordnung wurde vorerst bis zum 30. April 2021 verlängert.

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie Ihren Angestellten einen Arbeitsplatz ohne Infektionsgefährdung, also zum Beispiel eine Bürotätigkeit, anbieten können. Ist das nicht möglich, müssen Sie in Absprache mit einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin ein (teilweises/befristetes) Beschäftigungsverbot aussprechen. Eine weitere Ausnahme können Risikogruppen darstellen. Der Umgang mit Beschäftigten aus einer Risikogruppe ist zwar gesetzlich nicht fest geregelt, aber auch hier wird eine betriebsärztliche Absprache empfohlen.

An Masken beim Kundentermin führt kein Weg vorbei

Laut neuer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes vom 20. Januar müssen Sie Ihren Mitarbeitenden medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Ihre Angestellten müssen diese immer dann tragen, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies ist bei Vor-Ort-Arbeiten sehr wahrscheinlich der Fall, weshalb Ihre Mitarbeitenden auf der Baustelle Maske tragen müssen.

Und was muss ich bei der Fahrt zur Baustelle beachten? Für Dienstfahrten wird der „Individualverkehr“ empfohlen – Ihre Mitarbeitenden reisen also im besten Fall einzeln an. Wenn das nicht möglich ist, werden zwei Personen pro Fahrzeug empfohlen. Beachten Sie: Beifahrerinnen und Beifahrer müssen Maske tragen und möglichst hinten rechts Platz nehmen, während die Person am Steuer (außer in Berlin) das Gesicht nicht verdecken, also keine Maske tragen darf. Und nicht vergessen: Klimaanlage und Lüftung aus – Fenster auf.

Welche Maßnahmen empfehlen sich vor dem Kundenbesuch?

Vorsicht ist besser als Nachsicht. Daher: Bereiten Sie Besuche von Kundinnen und Kunden vor. Das sollten Sie mit Ihren Mitarbeitenden klären:

  • Bitten Sie Beschäftigte mit akuten Atemwegserkrankungen oder Fieber, Zuhause zu bleiben – das gilt natürlich nicht nur bei Vor-Ort-Terminen.
  • In Betrieben ab zehn Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Lassen Sie diese Gruppen also auch im Außendienst zusammenarbeiten.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden über die grundlegenden Hygieneregeln (Abstand halten, Begrüßung ohne Handschlag, Husten/Niesen in die Armbeuge, regelmäßige Händereinigung, Berühren des Gesichts vermeiden etc.) informiert sind.
  • Stellen Sie Ihren Mitarbeitenden neben den Masken Händedesinfektionsmittel (mindestens begrenzt viruzid) zur regelmäßigen Reinigung zur Verfügung.

Und das sollten Sie mit Ihren Kundinnen und Kunden klären:

  • Gehen Sie vor dem Termin sicher, dass sich am Einsatzort keine Person in angeordneter Quarantäne befindet. Sollte dies der Fall sein, halten Sie erst Rücksprache mit dem Gesundheitsamt und folgen Sie deren Empfehlung.
  • Sensibilisieren Sie Ihre Kundinnen und Kunden: Es muss ja nicht die ganze Familie im Haus sein, wenn Ihre Mitarbeitenden ihre Arbeit erledigen.
  • Direkte Kundenkontakte sollten zudem unter Einhaltung des Mindestabstands auf ein Mindestmaß reduziert werden. Wickeln Sie die Gegenzeichnung von Dokumenten daher digital ab.

Und vor Ort?

Für Büros gilt: Wenn Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Das gilt natürlich auch für die Räumlichkeiten auf der Baustelle. Der gesunde Menschenverstand sagt einem aber schon, dass in einem kleinen Bad nicht drei Personen gleichzeitig arbeiten sollten. Und was bringt das Abstandhalten, wenn sich in der Pause wieder alle versammeln? Organisieren Sie den Tagesablauf also so, dass Ihre Mitarbeitenden versetzt arbeiten und pausieren können. Sobald es die Temperaturen zulassen, können Pausen auch im Freien eingelegt werden. Und auch hier gilt: Abstand halten und – sobald es wieder rein geht – Lüften nicht vergessen.