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20.05.2020

Ausbildung & Fortbildung

Ist dieser Mann Meister oder Bachelor Professional? Wir erklären die Debatte

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Seit Januar 2020 ist es offiziell: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist modernisiert. Neben einer Mindestvergütung für Auszubildende bekommen Abschlüsse im Handwerk neue Bezeichnungen: Der Meister wird zum Bachelor Professional. Warum eigentlich? Wir fassen zusammen.

Nach umstrittener Debatte hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek die Änderungen zu den Berufsbezeichnungen im Handwerk umgesetzt: Jetzt wird zwischen Geprüfter Berufsspezialist oder Geprüfte Berufsspezialistin, Bachelor Professional und Master Professional unterschieden. Was steckt dahinter? Wer darf welchen Titel tragen? Und was bedeutet das in der Praxis? Aber von vorne.

Hintergrund: Deutschland fehlen Fachkräfte

Die Auftragslage im Handwerk boomt. Eine Analyse der Bundesagentur für Arbeit zeigt jedoch: Deutschland fehlen die Fachkräfte. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sieht einen „Riesenbedarf“, denn in fast allen Gewerken sei der Mangel spürbar: Hochbau und Tiefbau, Straßenbau und Gebäudetechnik, Sanitär, Heizung und Nahrungsmittel.

Intention: Berufsausbildung attraktiver machen

Um diesem Trend entgegenzuwirken, gilt seit Januar: Die Berufsausbildung wird gleichwertig zur akademischen Bildung anerkannt. Karliczek ist überzeugt: „Mit der Neuregelung des Berufsbildungsgesetzes machen wir die duale berufliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland noch attraktiver.“ Junge Menschen sollen also durch die modernisierten Bezeichnungen zunehmend für einen Ausbildungsweg im Handwerk begeistert werden.

Kritik: Die Verwechslungsgefahr

Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft begrüßen diese Entwicklung und empfinden sie als Aufwertung der beruflichen Bildung. Die Hochschulen hingegen befürchten eine Verwechslungsgefahr. Peter-André Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, äußert: „In der Berufsbildung hat die Praxis das Übergewicht, in der Hochschulbildung die Theorie. Das ist kein Qualitätsunterschied, aber man darf es nicht verwischen“. Die neu eingeführten Bezeichnungen seien deshalb irreführend.

Bezeichnungen: Was hat sich überhaupt verändert?

Grundsätzlich wird in der Berufsausbildung weiterhin zwischen drei aufeinander aufbauenden Fortbildungsstufen unterschieden. Diese heißen laut BBiG seit Anfang des Jahres wie folgt:

  • Geprüfte/r Berufsspezialist/in: Wer sich zuvor noch Servicetechnikerin nannte, heißt nun Geprüfte Berufsspezialistin in Servicetechnik. Fachhandwerker mit Gesellenbrief gehören ebenfalls den Geprüften Berufsspezialisten an.
  • Bachelor Professional: Die vorherige Prozessmanagerin ist seit Januar Bachelor Professional in Prozessmanagement. Gleiches gilt für den Handwerksmeister. Auch er kann sich fortan Bachelor Professional nennen.
  • Master Professional: Der Betriebswirt und die Informatikerin werden zu Master Professional in Betriebswirtschaftslehre und Master Professional in Informatik.

Bachelor Professional: Was bedeutet das konkret?

Prinzipiell gilt: Wer sich als Meisterin weiterhin Meisterin nennen möchte, kann das tun. Seit Januar besteht zusätzlich die Möglichkeit, als Bachelor Professional bezeichnet zu werden. Und was ist mit Handwerkern, die ihren Meisterbrief schon vor einer ganzen Weile absolviert haben? Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sagt: „Den Titel können alle Personen führen, die eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden haben“. Müssen sie das auch? Nein. Denn: Es liegt im eigenen Ermessen, welcher Titel im Geschäftsverkehr genutzt wird. Der Meister kann also wahlweise seinen Meistertitel behalten, den Bachelor Professional annehmen oder beide Titel verwenden.

Fazit: Das Individuum entscheidet

Obwohl die modernisierten Bezeichnungen nun im BBiG niedergeschrieben sind, bleibt ihre Anwendung den individuellen Handwerkerinnen und Handwerkern überlassen. Denn: Die Entscheidung, ob die Bezeichnung Bachelor Professional letztendlich zum Tragen kommt, liegt bei jeder und jedem Einzelnen.