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04.03.2020

Recht & Verbraucher

Elektromobilität: Diese Förderungen machen das E-Auto schmackhafter

Ob Privatperson oder Unternehmer: Deutschland setzt sich mit dem „Regierungsprogramm Elektromobilität“ für nachhaltige, zukunftsorientierte Fortbewegung ein. Eine ganze Reihe an Förderprogrammen schafft finanzielle Anreize – und macht den Umstieg aufs E-Auto schmackhafter. Welche das sind? Das erfahren Sie hier.

Neben Steuerbefreiungen und Zuschüssen des Bundes lohnt sich auch der Blick in Förderprogramme der einzelnen Bundesländer. Von Förderkrediten bis zu finanziellen Zuschüssen bei der Anschaffung eines E-Fahrzeugs können sich Unternehmen genau wie Privatpersonen unter die Arme greifen lassen. Ein Überblick, natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

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BAFA-Umweltbonus

Der BAFA-Umweltbonus setzt sich zur Hälfte aus Förderungen des Bundes und zur Hälfte aus Förderungen der Automobilhersteller zusammen. Der Bonus beträgt für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge insgesamt (von Bund und Hersteller) 6.000 Euro oder – bei einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro – 5.000 Euro. Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge werden mit insgesamt 4.500 Euro gefördert; wenn ihr Nettolistenpreis über 40.000 Euro liegt, reduziert sich die Förderung auf 3.750 Euro. Auch junge Gebrauchtwagen werden gefördert. Ist das Fahrzeug nicht in der BAFA-Liste aufgeführt, wird es aktuell nicht gefördert. Allerdings wird die BAFA-Liste regelmäßig ergänzt und erweitert.

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10 Jahre steuerfrei

Elektrofahrzeuge sind 10 Jahre lang von der KFZ-Steuer befreit. Sogar beim Kauf gebrauchter E-Autos profitiert der Käufer davon: Die verbleibenden Jahre werden dem Käufer „gutgeschrieben“. Je nach Modell können das mehrere tausend Euro sein, die durch die Steuererleichterung gespart werden. Diese Förderung gilt übrigens vorerst nur für E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen werden.

Beitrag verpasst? In der vergangenen Woche berichteten wir im wilo.de/blog über die Öko-Bilanz des E-Autos. Hier geht’s direkt zum Beitrag.

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Vergünstigte Kredite

Spannend für Handwerker und Unternehmer ist die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent des Anschaffungspreises des Elektrofahrzeugs abschreiben zu können. Durch verschiedene begünstigte Kredite wird auch die Anschaffung für mehrere E-Fahrzeuge oder eine ganze Flotte erleichtert. Ein Beispiel dafür ist das KfW-Umweltprogramm.

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Landesförderungen

Verschiedene Förderungen werden zusätzlich zur Unterstützung durch den Bund angeboten – daher ist die Höhe der Begünstigungen beim Kauf eines E-Autos durchaus länderabhängig.

  • Nordrhein-Westfalen beispielsweise bietet ein Förderprogramm speziell für Unternehmen, Handwerker, Freiberufliche oder Vereine. Hierdurch kann eine finanzielle Bezuschussung von bis zu 8.000 Euro gewährt werden. Gemeinsam mit dem Umweltbonus kann die Höhe je nach Fahrzeug bis zu 13.000 Euro betragen. Weitere Förderungen in NRW gibt es zum Beispiel für eine Umrüstung, wenn Flottenfahrzeuge auf dem Firmengelände geladen werden sollen. Auch für die Umrüstung von Arbeitnehmerparkplätzen mit Ladesäule gibt es finanzielle Unterstützung.
  • Baden-Württemberg fördert mit dem BW-e-Gutschein mit 3.000 Euro die Betriebs-, Unterhalts-, und Ladeinfrastrukturkosten eines vollelektrischen Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs mit Brennstoffzelle. Gefördert werden außerdem die Anschaffung von E-Bussen und die Anschaffung, das Leasing oder die Umrüstung von E-LKWs.
  • Ähnliche Programme finden Sie für nahezu jedes Bundesland. Eine Auflistung des Bundestages gibt einen Überblick über Förderungen der einzelnen Länder. Der ADAC hat außerdem eine Auflistung von Förderprogrammen einzelner Städte. Viele Kommunen bezuschussen auch den Einbau einer Wallbox in der Garage.

Und was bedeutet das für Fachhandwerker? Lohnt sich die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs für die Betriebe? Antworten gibt's im Folgebeitrag zum Thema Elektromobilität – demnächst auf wilo.de/blog.