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25.08.2021

Ausbildung & Fortbildung

Man lernt nie aus! So fördert der Staat Ihre Weiterbildung

Man ist alt wie ein Haus und lernt nie aus – diese Redewendung trifft auch auf das Handwerk zu. Aber wer mit beiden Beinen im Berufsleben steht, hat häufig keinen Überblick über Bildungsangebote und deren Kosten. Wir stellen zwei Förderprogramme vor, die einen Teil Ihrer Kosten für eine Weiterbildung übernehmen – und ein für SHK-Fachkräfte komplett kostenloses Schulungsangebot.

Im Job auf dem neuesten Stand zu bleiben, ist wichtig – vor allem, weil Technik immer digitaler und komplexer wird. Eine Weiterbildung lohnt sich also in jedem Fall. Hier finden Sie wichtige Infos zu Angeboten, die Ihnen einen Teil Ihrer Weiterbildungskosten abnehmen und so Ihre Lust aufs Lernen steigern.

Bildungsscheck und Co.: Bundesländer beteiligen sich

Bildungsscheck, Weiterbildungsbonus, QualiScheck – viele Bundesländer bieten als Förderangebote sogenannte Weiterbildungsschecks für Arbeitnehmer an. Auch, wenn sich die Bundesländer bisher nicht auf einen Namen einigen konnten, ist das Angebot häufig das gleiche: Sie bezahlen einen Anteil der Kosten für berufliche Weiterbildungen. Am Beispiel: Das Land Nordrhein-Westfalen bietet den Bildungscheck an. Jede und jeder, der im Job steht oder in den Job zurück will, kann ihn bekommen – und damit 50 Prozent, maximal aber 500 Euro, der Kurs- und Prüfungsgebühren. Vor allem wendet sich das Angebot an Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Arbeitnehmer oder Menschen, die zum Beispiel in befristeten Verträgen angestellt sind.

Doch natürlich gibt es einige Grenzen: Wollen Sie den Bildungsscheck bekommen, darf das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, nicht mehr als 249 Angestellte haben. Seit 2020 gilt auch, dass der Betrieb maximal einen betrieblichen Bildungsscheck für denselben Mitarbeitenden je Kalenderjahr nutzen kann. Und auch Ihr Einkommen ist ausschlaggebend: Im Regelfall darf es maximal 40.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Außerdem können Sie diese Gutscheine nur bei einem zugelassenen Bildungsträger einlösen.

In anderen Bundesländern läuft es ganz ähnlich – und doch anders. Es lohnt sich ein Blick auf die Übersicht aller Förderangebote für Weiterbildungen der Bundesländer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu werfen.

Der Prämiengutschein: Chancen für Geringverdiener

Auch der Prämiengutschein unterstützt Arbeitnehmer mit Geld bei berufsbezogenen Weiterbildungen – und gibt 50 Prozent der Veranstaltungsgebühr und maximal 500 Euro dazu. Allerdings: Der Prämiengutschein ist Teil der so genannten Bildungsprämie. Und die wurde vor einigen Jahren ins Leben gerufen, um vor allem Geringverdiener Chancen auf Weiterbildungen zu geben. Ihr Brutto-Jahreseinkommen darf deshalb – im Regelfall – nicht höher als 20.000 Euro sein, um einen Prämiengutschein zu bekommen. Außerdem müssen Sie im Schnitt mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Alle Informationen finden Sie auf der Themenseite zur Bildungsprämie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

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