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Absicherung von Löschwasseranlagen

Entwässerung Freier Auslauf

Als Sicherungseinrichtung für den mittelbaren Anschluss kommt ausschließlich der Freie Auslauf AA oder AB zur Anwendung. Ist die Gestaltung dieser Sicherungsarmatur bei kleinen Volumenströmen 1 bis 5 m³/h für jeden Installateur eine Selbstverständlichkeit, stellt er bei größeren Volumenströmen eine Herausforderung für den Fachmann dar. Die Grundlagen für die Gestaltung einer derartigen Sicherungsarmatur sind für den Freien Auslauf AA in DIN EN 13076¹ und für den Freien Auslauf AB in DIN EN 13077² begründet.

Notüberlauf

Der Einsatz von Sicherungsarmaturen ist ausschließlich in überflutungssicheren Aufstellungsräumen zu gewährleisten. Hierbei ist vorstehende Forderung nicht mit Rückstau sicher zu verwechseln. Fällt die Nachspeisearmatur aus, muss eine sichere Ableitung des Überlaufwassers erfolgen, um den Schutz der Sicherungseinrichtung und des Gebäudes zu gewähren. Hierbei ist die maximal anfallende Wassermenge abzuleiten.

¹ DIN EN 13076, Ausgabe Mai 2004: Sicherungseinrichtungen zum Schutz des Trinkwassers gegen Verschmutzung durch Rückfließen − Ungehinderter freier Auslauf Familie A – Typ A
² DIN EN 13077, Ausgabe September 2008: Sicherungseinrichtungen zum Schutz des Trinkwassers gegen Verschmutzung durch Rückfließen − Freier Auslauf mit nicht kreisförmigem Überlauf (uneingeschränkt) Familie A, Typ B

Absicherung von Wandhydranten Typ F und Außenhydranten

Für Löschwasserversorgungen von Wandhydranten Typ F und Außenhydranten sind ausschließlich die Sicherungsarmaturen / Sicherungseinrichtungen Freier Auslauf Typ AA und AB oder automatische Füll- und Entleerstationen mit mindestens einer DVGW-Zertifizierung zulässig.

Der Stand der Technik wird u. a. in DIN EN 1717 und DIN 1988 Teil 600 abgebildet.

Der theoretische Fall, dass Außenhydranten unmittelbar an das Trinkwassernetz angebunden werden, wird nicht weiter berachtet.

Um dies zu ermöglichen muss der Trinkwasser-Spitzenvolumenstrom nach DIN 1988-600 größer als der Löschwasservolumenstrom sein.

Beispielrechnung für direkten Anschluss von Außenhydranten

Um einen Trinkwasser-Spitzenvolumenstrom von 96.00 m³/h zu erreichen, sind nach DIN 1988-300 für ein Wohngebäude ~38,4 Mio. und für ein Verwaltungsgebäude ~461.000 WC's erforderlich. Da es sich um eine therotische Annhame handelt wird diese nicht weiter dargestellt.

Absicherung von Sprinkleranlagen

Für automatisch wirkende Löschanlagen mit geschlossenen Düsen (Sprinkleranlagen) sind ausschließlich die Sicherungseinrichtungen Freier Auslauf Typ AA¹ und AB² oder unter nachfolgend benannten Sonderbedingungen eine Direktanschlussstation (DAS)³ möglich.

Der Stand der Technik wird u. a. in DIN EN 1717 und DIN 1988 Teil 600 abgebildet.


¹ nach DIN 13076
² nach DIN 13077
³ nach DIN 14464

Sonderbedingungen Direktanschlussstation für Sprinkleranlagen

  • Maximaler Löschwasservolumenstrom von 50 m³/h
  • Häuslicher Trinkwasserbedarf als Spitzenvolumenstrom (QS) muss größer als der Löschwasserbedarf sein
  • Vollständige Dichtheit des Sprinklersystems, Wassernachspeisung ist unzulässig
  • Ausschluss Wasser-Gefährdungskategorie 5
  • Mindestens DVGW zertifiziert
  • Kein Wand- und Außenhydrant

Um einen Trinkwasser-Spitzenvolumenstrom von 50,00 m³/h zu erreichen, sind nach DIN 1988-300 für ein Wohngebäude ~1,5 Mio. und für ein Verwaltungsgebäude ~55.300 WC's erforderlich. Benötigt eine Sprinkleranlage für eine Hoteltiefgarage einen Löschwasservolumenstrom von 50,00 m³/h, muss für die Verwendung einer Direktanschlussstation der Trinkwasservolumenstrom QS größer als 50,00 m³/h nachgewiesen werden.

Dies wird z. B. ab einer Nutzung von ~55.300 WC's möglich. Wird der Spitzenvolumenstrom durch Trinkwasserverbraucher nicht erreicht, ist eine Abtrennung für Löschanlagen ausschließlich nach den a. A. R. d. T. über den Freien Auslauf Typ AA oder AB umzusetzen.

Systemtrenner

Für die Absicherung von Löschwasseranlagen sind nach den allgemein Anerkannten Regeln der Technik keine Systemtrenner zulässig.

Löschwasseranlagen, die mit dem Trinkwassernetz verbunden sind und über eine unzulässige Sicherungseinrichtung verfügen, dürfen nach höchstrichterlicher Entscheidung in Ermangelung des Bestandschutzes weder betrieben noch gewartet werden. Ausnahmegenehmigungen durch Dritte sind unzulässig¹.


Alternativ empfehlen wir den Einsatz einer Trinkwasser-Trennstation – damit sind Sie auch in Zukunft auf der „sicheren Seite“.


Trinkwasser-Trennstationen für die Löschwasserversorgung

Anwendungsbroschüre Wilo–GEP Fire für Wand- und Außenhydranten


Die Wilo–GEP Fire-H ist eine modulare, zertifizierte Systemlösung, die weiterdenkt.
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Trinkwasser-Trennstation für Sprinkleranlagen

Leitfaden Wilo–GEP Fire-S


Zur vollautomatischen Löschwasserversorgung in Wohn- und Verwaltungsgebäuden sowie Industrieanlagen und großen Liegenschaften.

Kompakte Trinkwasser-Trennstation zur Druckerhöhung für Sprinkleranlagen, als mittelbarer Anschluss mit Trinkwasser-Vollversorgung nach DIN EN 1717, DIN 1988-600 und DIN EN 12845.
Mit einer variablen Anzahl von vertikalen, mehrstufigen Hochdruck-Kreiselpumpen, mit oder ohne Vorlagebehälter sowie mit oder ohne Vollverkleidung.


¹ siehe Urteil vom Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen (Aktenzeichen 2U 1/12 vom 18. Mai 2012)

Alle Angaben sowie Abbildungen unverbindlich, vorbehaltlich Änderungen.