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Redundanz

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Als Redundanz wird die Mehrfachauslegung technischer Geräte zum Schutz vor Ausfallerscheinungen bezeichnet. Unterschieden wird z. B. in symmetrische und asymmetrische Redundanz. Im Gegensatz zu symmetrisch geschützten Anlagen erfolgt die Absicherung bei asymmetrischer Redundanz durch den Einsatz unterschiedlicher Teilsysteme verschiedener Zulieferer.

Die technische Ausstattung von Löschwasseranlagen in Hochhäuser unterliegt in der Regel dem Landesbaurecht. Ein Großteil der Bundesländer mit signifikantem Hochhausanteil haben bereits die Hochhausmusterrichtlinie in 2008 im Landesbaurecht verankert. Für den Anwender ist zu berücksichtigen, dass die Hochhausrichtlinie mit der amtlichen Kommentierung Anwendung findet.

Anforderungen für Hydrantenanlage

Hinsichtlich der Hydrantentechnik wird in Hochhäusern ausschließlich die höchste Verfügbarkeit mit nassen Wandhydranten Typ F gefordert. Zusätzlich wird eine redundante Ausführungsart der Trinkwasser-Trennstation verlangt. Nach Protokoll¹ wird unter Redundanz neben der doppelten Energieversorgung die doppelte Verfügbarkeit aller relevanten Mess-, Steuer- und Regelungsglieder verstanden. Eine Ersatzpumpe ist unzureichend.¹


Alle Angaben sowie Abbildungen unverbindlich, vorbehaltlich Änderungen.